Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellen- verordnung (BaustellV) und RAB 30 - 32
Unser Angebot (Planungsphase)
Koordinierung der Maßnahmen nach §4 Arbeitsschutzgesetz (allgemeine Grundsätze)
Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan), sowie die Anpassung an den Planungsprozess .
Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung.
Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches
Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.
Gegebenenfalls Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).
Unser Angebot (Ausführungsphase)
Erforderlichenfalls Anpassen der Vorankündigung.
Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des SiGePlanes
Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation bzw. Auswertung.
Koordinieren des Zusammenwirkens der ausführenden Unternehmen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz.
Erforderlichenfalls Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen vor Ort und Treffen von Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug
Anpassung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk