Betriebssicherheitsverordnung
Ihre Aufgabe:
- Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel
- Berücksichtigung ergonomischer Belange
- Beachten von Wechselwirkungen mit der Arbeitsumgebung
- Bewertung von Explosionsgefahren in Ihrem Betrieb
- Treffen von Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln (Prüffristen, Prüfumfang, Prüfpersonal)
- Unterweisung der Beschäftigten
Unsere Leistung:
- Unterstützung bei der systematischen Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsmittel (vom einfachen Handwerkzeug bis hin zu Ihren überwachungsbedürftigen Anlagen)
einschließlich der Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, -stoffen oder der Arbeitsumgebung
- Beratung hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen für die sichere Benutzung der Arbeitsmittel
- Hilfe beim Finden und Auswerten der relevanten Rechtsgrundlagen
- Beratung bei der Ermittlung der Explosionsgefahren in Ihrem Betrieb, Zoneneinteilung und Festlegen von Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes nach
§6 GefStoff
- Hilfe bei der Ermittlung der erforderlichen Prüfungen für Anlagen und sonstige Arbeitsmittel und
Beratung bei der Auswahl des Prüfpersonals (befähigte Personen bzw. zugelassene Überwachungsstellen)