Betriebssicherheitsverordnung

Ihre Aufgabe:

  • Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel
  • Berücksichtigung ergonomischer Belange
  • Beachten von Wechselwirkungen mit der Arbeitsumgebung
  • Bewertung von Explosionsgefahren in Ihrem Betrieb
  • Treffen von Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln (Prüffristen, Prüfumfang, Prüfpersonal)
  • Unterweisung der Beschäftigten
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Unsere Leistung:

  • Unterstützung bei der systematischen Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsmittel (vom einfachen Handwerkzeug bis hin zu Ihren überwachungsbedürftigen Anlagen) einschließlich der Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, -stoffen oder der Arbeitsumgebung
  • Beratung hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen für die sichere Benutzung der Arbeitsmittel
  • Hilfe beim Finden und Auswerten der relevanten Rechtsgrundlagen
  • Beratung bei der Ermittlung der Explosionsgefahren in Ihrem Betrieb, Zoneneinteilung und Festlegen von Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes nach
    §6 GefStoff
  • Hilfe bei der Ermittlung der erforderlichen Prüfungen für Anlagen und sonstige Arbeitsmittel und Beratung bei der Auswahl des Prüfpersonals (befähigte Personen bzw. zugelassene Überwachungsstellen)