Gefahrstoffe: Gefahr erkannt - Gefahr gebannt!
Der Arzt und Philosoph Paracelsus prägte den Satz:
„Alle Ding' sind Gift und nichts ohn' Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist."
Wir beraten Sie auf der Grundlage der Gefahrstoff- und Biostoffverordnung, damit Ihre Mitarbeiter keinen “Giften” ausgesetzt sind!


Unsere Leistungen:
- Ermittlung der Gefährdung durch Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb
- Einbindung in die Gefährdungsbeurteilung
- Erstellen Ihres Gefahrstoffverzeichnisses nach §6 GefStoffV
- Unterstützung bei der Substitutionsprüfung (Ermittlung von weniger gefährlichen Ersatzstoffen)
- Erstellung von Betriebsanweisungen nach §14 GefStoffV bzw. §12 BiostoffV
- Beratung zu Maßnahmen bei der Befahrung von Behältern und engen Räumen
- Einbeziehung der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Ihr Gefahrstoffkonzept
- Beratung zum Anlegen der personenbezogenen Vorsorgekartei
- Beratung bei der Ermittlung technischer, organisatorischer oder persönlicher Schutzmaßnahmen gegen die Einwirkung von Gefahrstoffen