..... nachstehend finden Sie einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum .....

Arbeitssicherheit allgemein:

  • flexible sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz bzw. DGUV Vorschrift 2 (Grundbetreuung oder betriebsspezifische~. SIE bestimmen den Umfang der Betreuung!)
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen incl. praxisorientierter Dokumentation
  • Durchführung von Unfallanalysen, Ermittlung von Unfallschwerpunkten, Vorschlag und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
  • Durchführung von Betriebsbegehungen, Aufzeigen erforderlicher Maßnahmen
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von ASA-Sitzungen
  • orientierende Messungen (Lärm, Klima, Gefahrstoffe, Beleuchtung)
  • Unterstützung bei bzw. Durchführung von Unterweisungen nach §12 Arbeitsschutzgesetz
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Biostoffe, Maschinen und
  • vieles mehr

    • Arbeitsmedizin/Gesundheits­schutz

      • Beurteilungen ergonomischer Belastungen mit der Leitmerkmalmethode (LMM)
      • Durchführung von Bildschirmarbeitsplatzanalysen
      • Beratung bzgl. Lärmarbeitsplätzen, Erstellung von Lärmkatastern, Umsetzung von Lärmschutzkonzepten
      • Mitgestaltung von Arbeitsplätzen nach ergonomischen Gesichtspunkten

        • Baustellen

          • Umsetzung der Baustellenverordnung bei Ihrem Bauvorhaben
          • Erstellung und Anpassung des Sicherheits- u. Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan) und Erarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
          • Gestellung des Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) für Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens
          • regelmäßige Baustellenbegehungen, Aufzeigen von Verbesserungspotential

            • Gefahrstoffe

              • Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses
              • Beratung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
              • Unterstützung bei der Ersatzstoffprüfung
              • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen

                • Betriebssicherheits­verordnung

                  • Beratung zur Umsetzung der Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung
                  • Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln
                  • Unterstützung bei der Ermittlung von Prüffristen, Prüfinhalten und Qualifikation des Prüfpersonals